Heizung - Favorit Wartung GmbH - Haustechnik

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Heizung

Die Brennwerttechnik ist derzeit die modernste Form der Energienutzung der Brennstoffe Öl und Gas.
Hierbei wird die sonst ungenutzte Abgaswärme nutzbar gemacht. Diese Wärme kommt somit dem Heizungssystem
zugute, bevor sie ins Freie gelangt. Dadurch erhalten wir Wirkungsgrade die rechnerisch bei über 100 % liegen.
Durch den Einsatz von Brennwerttechnik ist es möglich, bis zu 30% und mehr Energiekosten einzusparen.
Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel!

Brennwertkessel bieten heute die bestmögliche Art der Öl- und Gasverbrennung für Heizzwecke.
Sie ist heute zum Standard der Heiztechnik geworden.
 
Achtung! Neuigkeiten!
Demnächst nur noch Brennwerttechnik?
ErP-Richtlinie tritt am 26. September 2015 in Kraft
 
In letzter Zeit wird vermehrt, nicht zuletzt von Wärmeerzeugerherstellern berichtet, dass ab dem 26. September 2015
ausschließlich Brennwertgeräte eingesetzt werden dürfen. Grund hierfür ist das Inkrafttreten der sogenannten ErP-Richtlinie
(Energy related Products – energieverbrauchsrelevante Produkte, 2009/125/EG), in der Grenzwerte für das
Inverkehrbringen von Kombiheizgeräten, Öl-/Gaskesseln, Wärmepumpen, BHWK, Warmwasserbereitern und Speichern
vorgesehen sind. Hierbei muss der Hersteller nach den Vorgaben der Richtlinie nachweisen, dass seine Produkte bestimmte
Effizienzanforderungen (Wirkungsgrad, NOX-Wert Schallleistungspegel) einhalten. Dokumentiert wird das
Einhalten der Anforderungen durch das CE-Zeichen.
 
Die einzuhaltenden Effizienzanforderungen führen dazu, dass ab dem 26. September 2015 verschiedene Niedertemperatur-
heizgeräte von den Herstellern nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. So haben einige Kesselhersteller bereits
angekündigt, die Produktion unterschiedlicher Niedertemperaturheizgeräte zum Sommer 2015 einzustellen.
Ausgenommen von den Effizienzanforderungen sind Heizgeräte des Typs B1, also raumluftabhängige Niedertemperatur-
heizgeräte für den Anschluss an eine mehrfachbelegte Abgasanlage.
 
Wichtig:
Heizgeräte und Speicher, die vor dem 26. September 2015 bereits in Verkehr gebracht wurden, also vom Hersteller z. B.
bereits an den Großhandel verkauft wurden, unterliegen nicht den Anforderungen der ErP-Richtlinie und dürfen demnach
auch über den 26.September 2015 hinaus vom Handwerker eingebaut werden.
Quelle: SHK Innung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für Beratung und Planung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


 
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